Vorab ist festzuhalten, dass das 3-Familienhaus nach dem WEG in 3 Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde. Die Wohnungen im Erd- und Obergeschoss sind seit 2019 bzw. 2021 vermietet. Im Falle der Umwandlung eines Mehrfamilienhauses in Wohnungseigentum gilt für die bestehenden Mietverhältnisse ein gesetzlicher Kündigungsschutz von drei Jahren ab Beurkundung der jeweiligen Eigent ...
...weiter lesenStand: 07.06.2026