DG Altbauwohnung, Gartenmitbenutzung, Heizung und Strom müssen selbst angemeldet werden. Der Garten ist nur über den Keller zugänglich. Keller vorhanden. Wegen
Doppelhaushhälfte sind ruhige Mieter bevorzugt. Evtl kann die Küche vom Vormieter übernommen werden.
Stand: 24.05.2026