Dieses Objekt wird mit öffentlichen Mitteln gefördert und kann nur an Personen vermietet werden, die ein Wohnberechtigungsschein nach § 8 NWoFG besitzen.
§ 8 NWoFG:
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/deaedda3-1807-3b84-999b-bfd012595865
Die Belegung ist für 2 Personen vorgesehen.
Die Wohnung befindet sich im Obergeschoss.
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Stand: 13.06.2026