Es wird eine frisch renovierte Wohnung vermietet.
Um unnötigen Zeitaufwand zu vermeiden, benötigen wir für die Vereinbarung eines Besichtigungstermins eine SCHUFA-Auskunft. Sollten Sie diese nicht vorlegen können, bitten wir von Anfragen abzusehen.
Für Interessenten, die berufstätig sind, benötigen wir folgende Informationen:
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Stand: 07.05.2026