Bei der 1893 errichteten Wohn- und Gewerbeimmobilie handelt es sich um ein Kulturdenkmal iSd §2 SächsDSchG. Bei baulichen Veränderungen ist die Genehmigung der zuständigen Denkmalbehörde einzuholen. Die Wärmeversorgung erfolgt im Vorderhaus über eine Zentralheizung und im Gartenhaus über Gasetagenheizungen. Das Objekt befindet sich i ...
...weiter lesenStand: 06.05.2026