Im barsbüttler Hauptort befindet sich dieses Baugrundstück in 2. Reihe. Trotz der überschaubaren Größe des Grundstücks ist eine Bebaubarkeit eines über 100 m² großen Einfamilienhaus über 1 1/2 Stockwerke möglich. Einen Vollkellerneubau ist ebenfalls möglich. Die entsprechenden Neubauunterlagen mit der im Juni bzw. Anfang Juli zu erfolgenden Baubewilligung kann erfolgen. ...weiter lesen
Stand: 06.06.2026