Die Wohnung ist öffentlich gefördert und kann ausschließlich mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein (für 2 Personen) bezogen werden. Dabei darf das Einkommen bis zu 40 % über der Einkommensgrenze der A-Förderung liegen. Die Wohnung ist für einen 2-Personen-Haushalt vorgesehen.
Die neuwertige und energieeffiziente 2-Zimmer-Woh ...
Stand: 26.05.2026