!! Für die Anmietung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein !!
Eine Anmietung ist ausschließlich für 3u2011Personenu2011Haushalte oder für 2u2011Personenu2011Haushalte mit im Wohnberechtigungsschein ausgewiesener Zuschlagsberechtigung (z.u202fB. Pflegegrad oder anerkannte Schwerbehinderung) zulässig.
In einem neu errichteten Me ...
Stand: 21.05.2026