Da die baulichen Anlagen im Rahmen der Gutachtenerstellung nicht besichtigt werden konnten, beruhen die nachfolgenden Angaben überwiegend auf ortsüblichen und baujahrstypischen Annahmen hinsichtlich Ausstattung, Beschaffenheit und Eigenschaften der Gebäude sowie auf den, dem Gutachter vorliegenden Gebäudeplänen und der Baubeschreibung der Baugenehmigung.
Ausweislich ...
Stand: 05.06.2026