Das Grundstück ist derzeit mit einem kleinen, unterkellerten Einfamilienhaus und einer Garage bebaut. Die Abrisskosten sind vom Käufer zu zahlen.
Für eine Bebauung gilt der Baustufenplan von 1955. Danach ist eine Bebauung nach W-1-o möglich. Das bedeutet, dass es sich um ein Wohngebiet handelt in dem eingeschossige Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoss möglich ist. ...
Stand: 09.06.2026