Die Grundstücksgröße beträgt stattliche 1.734 m². Bis auf das 3-Familienhaus, den Anbau und zwei Garagen ist das Grundstück unbebaut und kann nach der bereits erfolgten Prüfung durch einen Architekten weiter bebaut werden. Die Bebauung ist gemäß § 34 BauGB zu bewerten.
Eine planungsrechtliche Einschätzung des Architekten kann zur Verfügung gestellt werden.
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Stand: 26.05.2026