Derzeit wird die Wohnung im OG von der Eigentümerin selbst bewohnt, die das OG auch weiterhin nutzen möchte. Aus diesem Grund erfolgt der Verkauf unter Einräumung eines Wohnrechts zugunsten der derzeitigen Eigentümerin lediglich für die Wohnung im OG. Im Zusammenhang mit dem Wohnrecht besteht die Möglichkeit, eine monatliche Nutzungsentschädigung zu vereinbaren, die von de ...
...weiter lesenStand: 08.05.2026