Die vordere Hälfte dieses Grundstückes (Flurstück 955) ist als Bauland ausgewiesen. Der hintere Teil ist Naturschutzgebiet und bietet einen unverbaubaren Blick in den Wald. Denkbar ist eine Neubebauung gemäß § 34 BauGB entsprechend der aus Ein- und Mehrfamilienhäusern bestehenden Nachbarbebauung. In dieser exzellenten Lage animieren diverse Architekturideen zur Realisation ...
...weiter lesenStand: 09.05.2026