Projektgrundstück im Ortskern – Neubau nach §34 BauGB möglich.
Keine Begrenzung der Wohneinheiten durch einen Bebauungsplan.
233u202fm² Südwest-Grundstück in ruhiger Ortskernlage ohne Durchgangsverkehr, voll erschlossen (Wasser/Strom).
Bestand unbewohnbar, große Scheune als Lager- oder Werkstattfläche nutzbar.
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Stand: 20.06.2026