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Der Verkauf der Immobilie erfolgt mit im Grundbuch eingetragenem entgeltlichem lebenslangem Wohnrecht zugunsten der jetzigen Eigentümer (Jahrgang 1940 und 1942). Die Höhe der Entgeltzahlung entspricht einer regulären Miete. Eine Eigennutzung ist somit derzeit nicht möglich, die Immobil ...
Stand: 18.05.2026