Dieses freistehende Einfamilienwohnhaus besteht aus zwei aneinandergebauten Wohngebäuden.
An ein bereits 1949 erbautes Kleinfamilienhaus (Altbau) wurde ein als Zweifamilienhaus 1959 genehmigtes Wohnhaus (Neubau) angebaut. Die ursprünglich drei unabhängigen
Wohneinheiten wurden später innen miteinander verbunden.
Besonders helle und großzügige Räume mit B ...
Stand: 04.06.2026