Auf dem ca. 912 m² großen Grundstück befinden sich ein kleines Einfamilienhaus mit Anbauten und Garage sowie ein weiterer Bungalow im hinteren Grundstücksbereich.
Nach unverbindlicher Einschätzung des zuständigen Stadtplanungsamtes richtet sich die Neubebauung nach § 34 BauGB. Nach Abriss der Bestandsbebauung ist grundsätzlich eine Teilung des Grundstücks und die Be ...
Stand: 15.09.2026