Das Baugrundstück ist von dem vorhandenen bebauten Grundstück abzuteilen und wird nach der Teilung eine Größe von etwa 777 m² haben. Ein Teilungsentwurf liegt vor. Ebenso liegt ein Bauvorbescheid der Stadt Bad Oeynhausen zur "Teilung des Grundstücks und Errichtung eines Einfamilienhauses in Hinterbebauung" vor, wonach das Baugrundstück mit einem Einfamilienhaus mit einer G ...
...weiter lesenStand: 11.06.2026