Das rückwärtig belegene Grundstück befindet sich im Bereich des Baustufenplans Sasel in Verbindung mit der Baupolizeiverordnung von 1938. Daraus ergeben sich für das rd. 756 m² große Grundstück folgende Rahmenbedingungen: zweigeschossige, offene Wohnbebauung und eine bebaubare Fläche von 3/10 (GRZ 0,3) des gesamten Grundstückes, die jedoch die überbaute Fläche des vorderen ...
...weiter lesenStand: 04.05.2026