Das Grundstück liegt im Wohngebiet mit eingeschossiger, offener Bauweise. 2/10 des Grundstücks dürfen bebaut werden. Laut Bauprüfdienst 7/2016 altes Planrecht ist eine Überschreitung der bebaubaren Fläche um 1/10 für Nebenflächen, wie beispielsweise Wege, möglich. Des Weiteren gilt die Baupolizeiverordnung vom 8.7.1938. Derzeit läuft eine Bauvoranfrage zur Absicherung eine ...
...weiter lesenStand: 29.04.2026