* aus aktuell zwei Flurstücken (ca. 1.022 m² und ca. 1027 m²) sollen vier real geteilte Grundstücke entstehen, drei davon unbebaut
* der Bebauungsplan weist ein reines Wohngebiet mit eingeschossiger, offener Bauweise aus, Einfamilienhäuser - und Doppelhäuser seien zulässig
* gemäß §34 BauGB soll eine Teilung wie oben beschrieben möglich sein, eine Bauvoranfrage, die ...
Stand: 04.05.2026