Dieses mit Wasser/Abwasser und Elektrizität erschlossene Grundstück besteht aus einem Flurstück (ca. 150 m2) und (ca. 600 m2). Die Zufahrt erfolgt von der Petzinstraße über die Flurstücke mit eingetragenem Wegerecht. Denkbar erscheint eine kurzfristige Bebauung nach §34 BauGB gemäß Einfügungsgebot in die meist aus Einfamilienhäusern bestehende Umgebung. Bis zum Grundstück ...
...weiter lesenStand: 18.05.2026