Auf diesem teilerschlossenen Baugrundstück ist eine Bebauung gemäß § 34 BauGB denkbar. Die Nachbarschaft ist geprägt von Einfamilienhäusern und neueren Bauvorhaben. Der vorhandene Waldbestand muss noch in Bauland umgewandelt werden. Laut zuständiger Forstbehörde ist eine Umwandlung grundsätzlich möglich. Das Grundstück eignet sich ideal für diejenigen, die naturschön wohne ...
...weiter lesenStand: 05.05.2026