Es gibt keinen qualifizierten Bebauungsplan. Für die Bebauung gilt demnach § 34 Baugesetzbuch, d. h. das Neubauvorhaben hat sich in die Umgebungsbebauung einzufügen. Die Umgebungsbebauung besteht überwiegend aus großzügigen und individuellen Einfamilienhäusern, im Schwerpunkt aus den Baujahren ca. 1975-1990.
Lage
Die Stadt Trochtelfingen mit ihren ca. 6.400 Einw ...
Stand: 11.06.2026