Das ca. 375 m² große Grundstück ist Teil einer kleinen Gartenanlage mit 10 Gärten. Zusammen mit den anderen Teileigentümern wird man Miteigentümer des gesamten Flurstücks, auf dem das Erholungsgrundstück liegt. Auflagen, wie in einem Kleingarten gibt es nicht! Man kann über den Garten frei verfügen.
Der Garten ist gegenwärtig mit zwei einfachen Gartenhäusern bebaut, wov ...
Stand: 22.04.2026