Planungsrecht & Entwicklungsperspektive
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines bestehenden Bebauungsplans, der die aktuelle Bebaubarkeit definiert. Maßgeblich für die Bewertung des Entwicklungspotenzials ist jedoch die übergeordnete städtebauliche Perspektive: Das Grundstück befindet sich an der Magistrale M2 (Luruper Hauptstraße), für die der Hamburger Senat im ...
Stand: 06.06.2026