Auf dem Grundstück befindet sich derzeit ein freistehendes Zweifamilienhaus mit vier Garagen, welches im Zuge einer Neubebauung abgerissen werden muss.
Planungsrechtlich liegt lediglich ein Baulinienplan aus dem Jahr 1952 vor. Eine konkrete, moderne Bauleitplanung besteht nicht, sodass sich eine zukünftige Bebauung nach §34 BauGB an der Umgebungsbebauung orientieren ...
Stand: 12.06.2026