Das 600 m² große Grundstück befindet sich in einem Neubaugebiet, welches als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist. Das Grundstück ist mit einem Einzel- oder Doppelhaus bebaubar. Auch ein Mehrfamilienhaus ist zulässig. Die GRZ beträgt 0,3 die GFZ 0,6. In offener Bauweise lässt sich hier ein Gebäude mit zwei Vollgeschossen errichten. Den Auszug aus dem Bebauungsplan stelle ...
...weiter lesenStand: 08.06.2026