Bei diesem vollständig erschlossenen Baugrundstück handelt es sich um ein Flurstück. Gemäß § 34 BauGB ist eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus oder Doppelhaus denkbar. Auch eine Teilung des Grundstücks ist vorstellbar. Ergreifen Sie die Chance, einen erstklassigen Baugrund für ihr Traumhaus zu nutzen.
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Stand: 18.05.2026