Die vordere Grundstücksfläche an der ruhigen Wohnstraße mit ca. 347 m² ist als Bauplatz ausgewiesen und erschlossen.
Eine genehmigte Bauvoranfrage für ein freistehendes Einfamilienhaus liegt vor.
Das Grundstück darf nach §34 BauGB unter Berücksichtigung der Gestaltungssatzung des Markt Großostheim bebaut werden und bietet durch die Grundstückstopographie ein ...
Stand: 13.06.2026