Das Baugrundstück ist aus der Teilung eines größeren Grundstückes entstanden. Es verfügt über ein leichtes Gefälle und ist somit ideal für eine Bebauung ohne Keller geeignet.
Der Bauplatz liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Es gilt § 34 BauGB.
Der Eigentümer hat 2024 bereits eine Bauvoranfrage für ein 2-geschossiges Einfamilienhaus gestellt, die positiv be ...
Stand: 22.05.2026