Das teilerschlossene Baugrundstück ist eine Baulücke in einer bereits abgeschlossenen
Siedlung. Vom Eigentümer wurden auf dem Grundstück schon eine Doppelgarage und eine
Einzelgarage errichtet. Baugenehmigungen für ein Einfamilienhaus und ein Mehrfamilienhaus mit
entsprechenden Bauzeichnungen sind bereits vorhanden. Eine Bauträgerbindung besteht nicht
und d ...
Stand: 17.05.2026