Auf diesem Baugrundstück ist ein Neubau gemäß § 34 BauGB denkbar. Demnach soll sich der Neubau in die bestehende Nachbarbebauung einfügen, die vorwiegend aus Ein-/Zweifamilienhäusern besteht. Die Gebäude (Altlasten) auf dem Grundstück werden vor dem Verkauf abgerissen. In punkto Mikrolage, Infrastruktur und Freizeitorientierung bietet sich für die Realisation Ihres Archite ...
...weiter lesenStand: 12.06.2026