Bei der um 1881 errichteten Wohn- und Gewerbeimmobilie handelt es sich um ein Kulturdenkmal iSd §2 SächsDSchG. Bei baulichen Veränderungen ist die Genehmigung der zuständigen Denkmalbehörde einzuholen. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Zentralheizung. Das Objekt befindet sich in einem gepflegten Zustand.
Die Immobilie verfü ...
Stand: 30.07.2026