Wir haben eine neue Wohnung gefunden und müssen jetzt die 3 Monate Kündigunsfrist überbrücken. Daher wird die Wohnung für 3 Monate untervermietet. Die Wohnung wäre ab 24. April oder bei Bedarf früher frei. Möbel und Ausstattung können wir falls nötig stehen lassen. Es kann sein dass zum Ende hin Besichtigungen durchgefü ...
...weiter lesenStand: 08.06.2026