Die beiden Wohnungen liegen direkt übereinander. Pro Etage liegt jeweils eine Wohnung für sich allein. Es ist denkbar beide Wohnungen zusammenzulegen.
1. Obergeschoss: 4 Zimmer-Wohnung, ca. 88 m² Wohnfläche.
Dachgeschoss: 2 Zimmer-Wohnung, ca. 41 m² Wohnfläche.
Die Garage ist eigenes Sondereigentum und kann auch separat verkauft werden.
Der Gesamtkaufp ...
Stand: 02.04.2026