Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich schriftliche Anfragen beantworten!
Für den Bezug einer geförderten Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein
(WBS). Der WBS wird auf Antrag erteilt, wenn die vom Land NRW vorgegebenen
Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Zudem wird im WBS die zulässige Wohnungsgrö&szli ...
Stand: 03.04.2026