Dieses sympathische, perfekt in den Süden orientierte Grundstück ist mit einem als Sommerhaus genutzten Bungalow bebaut. Eine Neubebauung ist gemäß §34 BauGB denkbar, z.B. mit einem doppelstöckigen Haus. Dieses angenehme Baugrundstück erfreut in einer herrlich naturverbundenen Lage und mit der Freiheit, entsprechend eigener Bau-/Gestaltungsideen vorgehen zu können.
...weiter lesenStand: 05.04.2026