- Die Wohnung befindet sich in einem 8 Parteien Haus.
- Die Wohnungen sind öffentlich gefördert. Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein reicht für die Anmietung nicht aus. Wir stellen die Wohnung für Sie frei.
Nach dem Absenden des Kontaktformulars nehmen wir per E-Mail Kontakt mit Ihnen auf. Wir bitten Sie, Ihre Daten über den in der E- ...
Stand: 01.04.2026