Zur Zwischenvermietung steht eine 1-Zimmer-Wohnung zur Verfügung. Persönliche Gegenstände wie PC, Klamotten und Fotos sind entfernt.
Ausgestattet ist sie unter Anderem mit Bett, Couch, Schrank, Schreibtisch, Elektrogeräten wie Airfryer, Geschirr und Alltagsutensilien, sodass ein Einzug ohne weitere große Anschaffungen möglich ist. Der ...
Stand: 06.04.2026