Auf dem Grundstück befindet sich aktuell ein älteres Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten. Ein Abriss ist möglich, eventuelle Kosten hierfür trägt der Käufer. Da keine konkreten Bauvorgaben bestehen, richtet sich eine Neubebauung nach §34 BauGB – das bedeutet: Der Neubau soll sich harmonisch in die bestehende Nachbarschaft einfügen. Weitere Informationen erhalten Sie beim zu ...
...weiter lesenStand: 16.12.2025