Das Grundstück in Wustermark befindet sich teilweise im Innenbereich (ca. 550 m²) des Ortsteils Priort und kann nach § 34 Abs. 1 BauGB in der vorderen Hälfte des Grundstücks straßenseitig bebaut werden. Für die Bebauung des Grundstücks sind die Festsetzungen der örtlichen Gestaltungs-satzung - 3. Siedlung Priort - und der Klarstellungssatzung Priort, zu beachten. Die hinte ...
...weiter lesenStand: 16.12.2025