Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen.
Zwei Bauten befinden sich auf dem Grundstück.
Auf dem Grundstück befindet sich zudem ein Bodendenkmal.
In Absprache mit dem zuständigen Bauamt und mit einer städtebaulichen
Entwicklung des Wohnungsbaus setzen Sie einen Fingerabdruck in dieser
Stadt.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und stellen gern den Kontakt ...
Stand: 17.12.2025