Grundstück: Das zu verkaufende Grundstück liegt im planungsrechtlichen Geltungsbereich der rechtskräftigen Klarstellungssatzung vom 27.10.2000 der Gemeinde Borkwalde und ist gemäß §34 BauGB grundsätzlich bebaubar. Über die Zulässigkeit der konkreten Bauvorhaben entscheidet die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Es ist Aufgabe des Erwerbers alle für die ...
...weiter lesenStand: 16.12.2025