Das Grundstück ist zur Straßenseite mit einem Wohnhaus, einem Schopf und 2 Garagen bebaut. Nach Abriss dieser Gebäude und dem dahinter liegenden Grundstücksanteil, erschließt sich ein bebaubares Gesamtgrundstück mit 602 qm. Die mögliche Bebauung orientiert sich an den umliegenden Häusern - § 34 BauGB.
Lage
In ruhiger Lage im Stadtkern, am Rande der Fußgängerzon ...
Stand: 12.12.2025