Gleichmäßig geschnittenes Grundstück, Straßenfront ca. 19 m, mittlere Tiefe ca. 48 m, Lage gemäß Klarstellungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde im Innenbereich gemäß § 34 BauGB, die Umgebung besteht aus freistehenden Einfamilienhäusern.
Das Grundstück ist bewaldet, Baumarten überwiegend Kiefer- und teilweise Laubbäume.
Hinweise:
1. Der Eigentümer e ...
Stand: 04.11.2025