Hallo,
ich möchte nun meine langjährige Wohnung vom 10.10.2025- 31.12.2025 untervermieten, da ich umziehen werde. Nach der Untermiete besteht die Möglichkeit der ÜBERNAHME der Wohnung unter Absprache mit der Hausverwaltung!
Die Wohnung hat einen Balkon, Bad, Abstellraum, Wohnraum und Autostellplatz in der Tiefgarage. Sie hat ungefähr 30 q ...
Stand: 21.10.2025