Auf diesem schönen und großen Grundstück haben Sie gleich mehrere Möglichkeiten: es kann entweder mit zwei EFH oder einem EFH und einem Mehrfamilienhaus bebaut werden. Da kein Bebauungsplan besteht, kann nach §34 BauBG (Nachbarbebauung) geplant werden. E+1+D ist möglich. Der Altbestand kann abgerissen werden, die Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Eine Teilung des ...
Stand: 11.09.2025