Das Grundstück ist aktuell mit einem Haus aus 1953 bebaut, dass von einer Düsseldorfer Bankiers-Familie errichtet wurde. Diverse Schäden am Haus, aber auch die Ausnutzung des Grundstücks entspricht nicht mehr heutigen Wünschen und Vorstellungen.
Machen Sie durch Abriß Platz für Ihren attraktiven Neubau.
Im Rahmen der Bebauungsmöglichkeit nach § 34 Baugesetzbuch ...
Stand: 06.09.2025