Dieses vollständig erschlossene Grundstück ist zurzeit noch mit einem Bungalow und Gartenhaus bebaut. Eine Neubebauung der teilbaren Liegenschaft ist nach § 34 BauGB, z.B. mit zwei Einfamilienhäusern, denkbar. Die Geschossflächenzahl (GFZ) beträgt 3. Dieses fabelhafte Bauland bietet die interessante Gelegenheit für die Realisation Ihres Wunschdomizils in Toplage.
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Stand: 06.09.2025